Die neue Standardisierung der ISO/PAS 17712:2013 (E)

Jeder Überseecontainer, der verschifft werden soll, muss mit einer Hochsicherheitsplombe (High-Security-Seal) gesichert werden. Wie die High-Security-Seals beschaffen sein müssen und welche Anforderungen sie erfüllen müssen, wird seit über 10 Jahren in der der ISO 17712 (International Standard of Organisation) vorgeschrieben.

Die aktuelle ISO/PAS 17712:2013 trat bereits am 15. Mai 2014 in Kraft und ersetzt und erweitert die Anforderung der Fassung von 2010 und somit auch die Anforderungen der ‘Customs-Trade Partnership Against Terrorism‘ der ‘U.S. Customs an Border Protection‘.

Bisher handelte es sich bei den Anforderungen an die Plomben eher um technische Standards, wie zum Beispiel der Belastbarkeit der einzelnen Komponenten. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird anhand physikalischer/mechanischer Überprüfungen ermittelt. Diese mechanischen Tests (Traktionstest, Schnitttest, Beladungstest und Aufschlagtest) und die jeweiligen Zertifizierungen nahm ein ISO/PAS 17025 anerkanntes Testlabor vor.

Neben diesen mechanischen Überprüfungen der Produkte kamen später noch zusätzliche Anforderungen an die Manipulationssicherheit der Plomben und eine ISO-Zertifizierung der Hersteller hinzu.

Im vergangenen Jahr wurde die ‘Clause 6‘ als weitere Neuerung in die ISO 17712:2013(E) mit aufgenommen. Hierbei handelt es sich um die verantwortungsvolle und manipulationsverhindernde Entwicklung und Herstellung der Plomben. Der Hersteller muss nun Nachweise erbringen, die belegen, wie die unterschiedlichsten Plombeneigenschaften die gängigen Manipulationsmethoden an den Plomben verhindern können, diese sichtbar machen, oder aber die Plombe zerstören.

Die folgenden Nachweise werden somit benötigt, um eine ISO 17712:2013(E)-konforme Verplombung mit einer High-Security-Seal zu belegen:

  • ISO 9001 Zertifikat des Herstellers
  • ISO 17712:2013(E) (inkl. Annex A) Zertifikat des Herstellers
  • ISO 17712:2010(E) oder ISO 17712:2013(E) Zertifikat des Produktes
  • ISO 17712:2013 Clause 6 „Compliance Letter“